WIDERRUFSRECHT
Sehr geehrte Immobiliensuchende,
seit dem 13.06.2014 müssen wir alle Kunden über Ihr Widerrufsrecht informieren.
Was viele bisher nicht wissen, sie gehen mit einem Anruf, mit einer E-Mail oder anderen Kontaktmöglichkeiten einen mündlichen Vertrag mit uns ein.
Das hört sich erst einmal erschreckend an, ist aber grundsätzlich harmlos, denn erst wenn Sie eine Immobilie von uns anmieten, pachten oder erwerben wird eine Provision erhoben.
Hierzu sei anzumerken, dass seit dem 01.6.2015 das Bestellerprinzip gilt und Wohnungssuchende die sich auf Immobilienangebote melden, natürlich keine Provision zahlen müssen und auch somit das Widerrufsrecht in diesem Falle keine Anwendung findet, da wir ja nicht mehr für Sie tätig sind. Es sei denn Sie haben uns einen Suchauftrag erteilt.
Im Grunde hat sich für Sie nichts verändert, nur dass Sie jetzt bei Ihrer Immobiliensuche immer von uns bzw. den Kollegen mit Belehrungen etc. bombardiert und aufgefordert werden uns zu bestätigen, dass Sie Ihr Recht kennen, aber davon keinen Gebrauch machen möchten und wir sofort für Sie tätig werden möchten, sprich: Sie nicht 14 Tage auf einen Besichtigungstermin, oder Unterlagen warten möchten.
Fazit: Bitte teilen Sie uns bei Ihren schriftlichen Anfragen gleich mit, dass Sie Ihr Widerrufsrecht kennen, Sie aber davon keinen Gebrauch bzw. die Frist verkürzen möchten und um unsere sofortige Tätigkeit bitten.